Lebenslagen
Ordnung & Verkehr
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
Beschreibung
Wenn Ihr Haus umgebaut, ausgebaut oder nur neu verputzt werden soll und dazu eine (Teil-)Sperrung des Gehsteiges oder der Straße nötig ist müssen Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beantragen. Diese ist auch für Baufirmen nötig, die die Straße umbauen oder Wasser- und Kanalleitungen legen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Bitte vorab erfragen
Kosten
verschieden
Ansprechpartner/in
Siegbert Turbeis
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