Außenanlagen des Heidenfelder Kindergarten werden unter Mitwirkung der Gemeindearbeiter umgestaltet
Aus der Gemeinderatssitzung
Nachdem sich der Bauausschuss des Gemeinderats in einem Ortstermin von der Notwendigkeit der geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten der Außenanlagen des Kindergarten Heidenfeld überzeugen ließ, zog nun auch der Gemeinderat nach. Die vom Ausschuss getroffenen Vorgaben wurden gebilligt. Um die Kosten möglichst gering zu halten sollen nun die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes unter tatkräftiger Mithilfe freiwilliger Helfer aus den Reihen der Eltern in den Arbeitsprozess eingebunden werden. Allerdings, so Bürgermeister Edgar Engelbrecht, haben die eigentlichen Aufgaben des Bauhofs Vorrang. Bezüglich der Koordination der Arbeitsabläufe wurde deshalb der Vorarbeiter des Bauhofs, Roland Geis, beauftragt die Abklärung mit den Verantwortlichen des Kindergartens vorzunehmen.
Keine Neuvermessung des Altortes Röthlein
Ausgiebig diskutiert wurde das Angebot des Vermessungsamtes Schweinfurt im Zuge der erforderlichen Vermessung der durch Röthlein führenden Staatsstraße eine Katasterneuvermessung des Altortes Röthlein durchzuführen. Die Kosten hierfür wurden vom Vermessungsamt, unter Anrechnung bereits bei Erstellung der digitalen Flurkarte gezahlten Gebühren in Höhe von ca. 3.000 €, auf 12.400 € beziffert. Da überwiegend Grundstücksgrenzen im privaten Bereich von der Neuvermessung betroffen sind, das Gremium hier evtl. Streitigkeiten im Grenzverlauf befürchtete, wurde die Notwendigkeit in Abrede gestellt. Auch das Angebot der Behörde, die vorerwähnten Kosten in Raten, auf mehrere Haushaltsjahre verteilt zu bezahlen, konnte den Rat nicht zu einer Zustimmung bewegen.
Entscheidungen über Zuschussanträge vertagt
Die noch ungeklärte finanzielle Entwicklung des Haushaltsjahres 2005 veranlasste das Gremium die vom katholischen Pfarramt Heidenfeld beantragte weitere Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.000 € für die laufende Kirchturmsanierung zu vertagen. Auch der Antrag des TSV Heidenfeld auf Bezuschussung der im kommenden Jahr notwendigen Sanierungsmaßnahmen, welche vom Verein mit einem Kostenaufwand von ca. 18.000 € beziffert wurde, muss mit einer Entscheidung bis zur Haushaltsberatung warten.
Geschäftsordnung des Gemeinderats geändert
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Gemeindeordnung, mit welcher nun die Entscheidungen in personellen Angelegenheiten der Gemeindearbeiter auf den Bürgermeister übertragen wurden, war eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich.
Satzungen geändert bzw. aufgehoben
Die zur Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung im Jahre 1997 erlassenen Vorkaufssatzungen der Gemeinde in Bezug auf neue Baugebiete in Röthlein und Heidenfeld wurden aufgehoben bzw. abgeändert und somit den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
(Bericht: S. Turbeis)
|
|
||
| (C) 2003: Gemeinde Röthlein | Impressum | |