Keine Einwendungsmöglichkeit gegen Verfeuerung von Braunkohlestaub (BKS) in der Röthleiner Mischanlage
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2005
Nach intensiven Recherchen der Verwaltung und umfangreicher Aufklärung des Rates in der letzten nichtöffentlichen Sitzung durch Vertreter des Betreibers und der Genehmigungsbehörde lag der Antrag auf Verfeuerung von BKS in der Asphaltmischanlage in Röthlein dem Gremium zur abschließenden Entscheidung vor. Die Bedenken aus Teilen der Bevölkerung und auch der Gemeinderatsmitglieder bezüglich Geruchsbelästigungen und der Zunahme von Lärm konnten entkräftet werden. Eine Umfrage der Verwaltung bei Gemeinden in Bayern bei welchen bereits Anlagen mit dem gleichen Brennstoff betrieben werden bestätigte den reibungslosen Betrieb. Es werden alle Grenzwerte, die in der immissionsschutzrechtlich anzuwendenden TA-Luft vorgeschrieben sind, eingehalten. Demzufolge, so Bürgermeister Edgar Engelbrecht, fehlen der Gemeinde Argumente, die rechtlich gestützt, Einwände gegen die zu erteilende Betriebsgenehmigung vorbringen ließen. Auch bauplanungsrechtlich muss die Gemeinde ihre Zustimmung erteilen, da der Anlagenstandort im Außenbereich zulässig sei. Sollte der Gemeinderat seine Zustimmungen verweigern, so dessen Vorsitzender, ist das Landratsamt als Aufsichtsbehörde gehalten die Zustimmungen zu ersetzen. In der Abstimmung wurde das notwendigen gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich erteilt.
Planungskonzeption für Erweiterung ausgewählt
Der „Dauerbrenner" Erweiterung und Sanierung des bestehenden Rathauses führte wiederum zu kontroversen Diskussionen im Rat. Durch den mit Vorplanungen beauftragten Architekten Günther Pollach wurden zwei Entwurfsvarianten dem Gremium vorgestellt. Bei beiden Entwürfen ist ein Abbau der vorhandenen Bedachung und das Aufbringen eines Flachdaches vorgesehen. Die Möglichkeit, den bisher im Dachraum vorhandenen Platz durch eine Aufstockung auch künftig zu nutzen, d.h. ein dreigeschossiges Gebäude zu bilden, wurde abgelehnt. Favorisiert wird die Planung, bei welcher am vorhandenen Gebäude in östlicher Richtung ein Anbau angehängt wird. Darin wird erdgeschossig der Sitzungssaal mit Nebenräumen untergebracht. Das Obergeschoss dient der Aufnahme weiterer Verwaltungsräume. Auf der Basis dieses Entwurfes sollen nun weitere Schritte, insbesondere die Ermittlung des erforderlichen Sanierungsbedarfs des bestehenden Rathauses ermittelt werden. Die Kostenschätzung für den Anbau und dem Umbau des Daches beläuft sich auf ca. 570.000 €. Eine mit dem Bau erforderliche Sanierung des „Altbaus" wird zusätzlich ca. 300.000 € verschlingen. Diese Zahlen, so Bürgermeister Edgar Engelbrecht, stellen die Gemeinde vor eine derzeit nicht lösbare Aufgabe. So kam der Rat überein, in den künftigen Haushalten eine „Anfinanzierung" vorzunehmen um dann in den nächsten Jahren bei Erreichen der erforderlichen Finanzmittel in die Bauphase einzutreten.

Variante 1 - Auswechseln Dach und Aufbau 2. OG mit flachgeneigtem Pultdach zur
Nutzung von Räumlichkeiten - kleiner Anbau für Aufzug

Variante 2 - Abbruch Dach - Anbau am bestehenden Gebäude in Richtung Osten -
Aufbringen eines flachgeneigten Pultdaches
Im Vollzug der Straßenverkehrsordnung Entscheidungen getroffen
Ein Paket „verkehrsrechtlicher Probleme" legte Verwaltungsoberamtsrat Siegbert Turbeis dem Rat zur Entscheidung vor. So veranlasste eine Beschwerde einer Anwohnerin über fehlendem bzw. durch Dauerparker von Firmenangehörigen blockiertem Parkraum in der Straße „Am Rathaus" in Heidenfeld die Verwaltung zusammen mit der Polizei zum Ausloten von Lösungsmöglichkeiten. Eine Empfehlung an den Rat, eine der aufgezeigten Möglichkeiten anzunehmen, konnte jedoch nicht gegeben werden. In der Entscheidung beließ der Rat es bei den derzeitigen Verhältnissen.
Die „Unübersichtlichkeit" im Einmündungsbereich der Straße „Am Springbrühl" in die „Siemensstraße" in Heidenfeld, damit verbunden schon einige „Blechschäden", führte zu einem erneuten Vorstoß zur „Entschärfung". Hier wurde vorgeschlagen, die Einfahrt in die „Siemensstraße" durch entsprechende Verkehrszeichen zu untersagen. Der Vorschlag stieß im Rat auf wenig Gegenliebe, zumal dort überwiegende Anlieger ausfahren. Diese, so der Rat, können auch freiwillig über andere Straßen die „Gefahrenstelle" umfahren.
Positiv entschieden wurde der Vorschlag der Verwaltung eine einer ohne Wendemöglichkeit vorhandenen „Stichstraße" im Gewerbegebiet „Mühläcker" die Verkehrsteilnehmer, insbesondere Lkw-Fahrer, auf diesen Umstand mittels Zeichen hinzuweisen.
Das gleiche Ansinnen für eine Stichstraße im neuen Baugebiet „Am Auwald" diese Beschilderung anzubringen wurde abgelehnt. Hier vertrat die Bürgervertretung die Auffassung, dass es sich um ein kurzes einsehbares Straßenstück handelt und damit dem Verkehrsteilnehmer das Fehlen einer Wendemöglichkeit ersichtlich ist.
(Bericht: S. Turbeis)
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