Gemeinde investiert weiter in den „Untergrund"
Aus der Gemeinderatssitzung
Schwerpunkte der vergangenen Gemeinderatssitzung setzten die Diskussionen und Entscheidungen in „Sachen Abwasserbeseitigung". So wurde vom Gremium eine Weichenstellung bezüglich des noch erforderlichen Regenrückhaltebeckens im Gemeindeteil Heidenfeld abverlangt. Dieses Becken, welches im Schnittpunkt der Kreisstraßen SW 1 und SW 11, also der „Dorfstraße", geplant und für die Verbesserung der Abwasserbeseitigung unumgänglich ist, sollte nach Vorgabe der Wasserrechtsbehörde bis zum 31.12.2005 betriebsbereit sein. Eine „Lanze" für den Bau des Beckens brach, trotzt der angespannten Finanzlage, Bürgermeister Edgar Engelbrecht. Als Begründung führte er die noch bis zum Errichtungszeitpunkt zu gesagte staatliche Zuwendung ins Feld. Bei einem möglichen Hinausschieben des Baues, so das Ortsoberhaupt, würden der Gemeinde ca. 50.000 – 60.000 € verloren gehen. So entschied sich der Rat mit Mehrheit für den Bau und beauftragte das für die Gemeinde tätige Ingenieurbüro mit der vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Aktualisierung der vorhandenen Planung.
RÜB 201 wird über Verbesserungsbeiträge refinanziert
Mit einem „Antrag" auf Aufhebung des vom Gemeinderat am 19.10.2004 gefassten Beschlusses die Investitionskosten für das kurz vor der Fertigstellung stehende Regenrückhaltebecken 201 in Röthlein über Verbesserungsbeiträge bei den Grundstückseigentümern zu erheben, konfrontierte Adolf Linhart das Gremium. Nach seinen Vorstellungen wäre es gerechter, die umzulegenden Kosten in einem Zug über die im kommenden Jahr fälligen Kanalbenutzungsgebühren zu erheben. In der rechtlichen Würdigung des Antrags führte Verwaltungsoberamtsrat Siegbert Turbeis aus, dass ein direktes „Antragsrecht" an den Gemeinderat dem einzelnen Gemeindebürger nicht zustehe. Die von Adolf Linhart erhobenen Einwände, der Beschluss sei „rechtswidrig" und verstoße gegen den Gleichheitssatz wurden mit Verweisen auf die Rechtslage entkräftet. Bürgermeister Edgar Engelbrecht gab in diesem Zusammenhang eine beim Landratsamt eingeholte Rechtsauskunft bekannt, die die Auffassung der Verwaltung untermauerte und die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Beschlusses bestätigte. Da, wie eingangs erwähnt, kein „Antragsrecht" vorlag, nahm der Rat die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung dem „Beschwerdeführer" die Rechtslage eingehend darzulegen.
Vorkaufssatzungen geändert und ergänzt
Die für die beiden Gemeindeteile Heidenfeld und Röthlein bestehenden Vorkaufssatzungen, mit denen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Bodenpreispolitik gewährleistet werden soll, legte der geschäftsleitende Beamte Siegbert Turbeis zur Änderung und Aktualisierung vor. So empfahl er den Räten die bereits über rechtsverbindliche Bebauungspläne gesicherten Grundstücke aus den Satzungen zu nehmen und Grundstücke, die von der zukünftigen baulichen Entwicklung, überplant durch den Flächennutzungsplan, betroffen sind, in die Satzungen zu integrieren. Das Gremium folgte der Empfehlung und fasste die notwendigen Satzungsbeschlüsse.
Gemeinde beteiligt sich finanziell am Erwerb von „Feuerwehrführerscheinen"
Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge durch geeignete Führerscheininhaber trugen die Feuerwehrverantwortlichen an die Bürgervertretung heran. Das Ergebnis einer Umfrage bei mehreren Gemeinden zeigte die unterschiedliche Handhabung auf. So gewähren einige Landkreisgemeinden eine in der Höhe abweichende finanzielle Unterstützung bei Ablegen des Führerscheins der Klasse C, verbunden mit entsprechenden Verpflichtungen zum Feuerwehrdienst, während andere Gemeinde die Problematik noch nicht als gegeben ansehen. Ähnlich verlief auch die Diskussion im Gemeinderat. Erst auf Antrag von Theo Knaup entschied der Rat mit knapper Mehrheit, dass bei Vorliegen des Bedarfs von Feuerwehrangehörigen mit dem vorgenannten Führerschein die Gemeinde zu den Kosten des Erwerbs einen Zuschuss von 250 € gewährt. Verbunden damit ist jedoch die Auflage, dass der unterstützte Feuerwehrangehörige sich für die Dauer von 10 Jahren zum Feuerwehrdienst verpflichtet. Sollte er vor Ablauf des Zeitraumes ausscheiden, so sind die Kosten anteilmäßig der Gemeinde zurück zu erstatten.
Entscheidungen über Zuschussanträge vertagt
Die Anträge des Sportkegelclubs „Scharfes Eck" Röthlein und des Tierschutzvereins Stadt und Landkreis Schweinfurt auf finanzielle Unterstützung wurden in ihren Entscheidungen bis zur Haushaltsplanberatung 2005 zurück gestellt.
(Bericht: S. Turbeis)
|
|
||
| (C) 2003: Gemeinde Röthlein | Impressum | |